Eine Kündigung ist jeweils 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres per 31. Dezember möglich und ist schriftlich bei der Schulleitung einzureichen. Ohne Kündigung des Schulvertrages bleibt dieser für ein weiteres Schuljahr in Kraft.
Kündigung durch die Schulleitung
Bei einer Kündigung durch die Schulleitung wird zuviel bezahltes Schulgeld zurückerstattet.