Eine Kündigung ist jeweils 3 Monate vor Ablauf des Ausbildungsjahres möglich und ist schriftlich bei der Schulleitung einzureichen. Ohne Kündigung des Schulvertrages bleibt dieser für ein weiteres Schuljahr in Kraft.
Eine Kündigung ist jeweils 3 Monate vor Ablauf des Ausbildungsjahres möglich und ist schriftlich bei der Schulleitung einzureichen. Ohne Kündigung des Schulvertrages bleibt dieser für ein weiteres Schuljahr in Kraft.